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Artikelserie zum Glasfaserwissen: Teil 1

Alles auf Glasfaser

Bonn, 08. November 2021:

Der Staat will, dass sich der Glasfaseranschluss künftig in Mehrfamilienhäusern als Standard durchsetzt. Das verändert viel für Immobilienbesitzer und -verwalter, bringt aber auch wichtige Veränderungen und bietet ihnen neue Chancen, für sich, für ihr Objekt und ihre Mieter bessere Konditionen zu sichern. Zum Start der neuen Artikelserie ein Überblick über die Hintergründe, Veränderungen, Chancen und Herausforderungen.

Es war der Stresstest schlechthin für die Netze in Deutschland, als beim Ausbruch der Corona-Pandemie Millionen Deutsche schlagartig ins Home-Office wechselten, Schule plötzlich Fernunterricht am Laptop bedeutete und das Streamen von Serien und Filmen zur Freizeitaktivität Nummer eins wurde. Dass die Netze nicht zusammengebrochen sind und das Leben online stattfinden kann, ist dem stetigen Ausbau der Datenautobahnen mit Glasfaser zu verdanken. In den letzten Jahren hat die Telekom das größte Glasfasernetz Europas gebaut, oft verläuft die Glasfaser schon bis zum Verteilerkasten um die Ecke.

Da der Datenverbrauch auch in Zukunft immer weiter steigen wird, führt an dem konsequenten Ausbau des Glasfasernetzes kein Weg vorbei. Und so kommt das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz – auch bekannt unter der Kurzform „TKG-Novelle“ – gerade recht, wenn es am 1. Dezember 2021 Rechtskraft erlangt: Nach jahrelangem zähem Ringen zwischen Verbraucherschutz und Branchenvertretern soll nun der Knoten mutig durchgeschlagen werden, um Deutschland auf Innovationskurs zu bringen.

Der Schub ist notwendig, denn der Ausbau von Glasfaser-Hausanschlüssen (Fiber to the Building, FTTB) und -Wohnungsanschlüssen (Fiber to the Home, FTTH) wollte in Deutschland bislang nicht so richtig Fahrt aufnehmen. Sogar in dicht besiedelten Städten konnte der Glasfaserausbau nicht wirtschaftlich gestemmt werden, da der Zugang zu Mehrfamilienhäusern oft verschlossen blieb.

Auf der Bremse standen die Kabelnetzbetreiber, die dank langfristiger Verträge und spezieller Abrechnungsprivilegien die Wohnungswirtschaft und ihre Mieter fest im Griff hielten. Das Kalkül dahinter: Solange diese Vorherrschaft im wohnungswirtschaftlichen Umfeld fortbestünde, würde kein Glasfaseranbieter in den Ausbau von Hausanschlüssen und -verteilnetzen investieren.

Und dennoch investierte die Telekom in den zurückliegenden Jahren Milliarden und baute so das größte Glasfasernetz Europas. Der Konkurrent Deutsche Glasfaser schlug von vornherein einen Bogen um die Städte und konzentrierte sich auf die Kommunen, in denen es keine Kabelnetzbetreiber gab. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens machten auch die Verbraucherzentralen Druck: Sie argumentierten, dass die Umlagefähigkeit der Kabelgebühren, die den Mieter fest an einen Betreiber bindet, den Infrastruktur-Wettbewerb blockiert und obendrein gegen EU-Recht verstößt.

Und so geschah es: Die Umlagefähigkeit der Kabelgebühren wurde gestrichen. Verträge für eine TV-Versorgung über Kabel dürfen künftig nur für eine freiwillige Nutzung abgeschlossen werden. Der Kabelnetzbetreiber rechnet individuell mit dem Mieter ab. Die Regelung gilt ab dem 1. Dezember 2021 für Neuverträge. Bestandsverträge müssen bis 30. Juni 2024 beendet werden, wenn der Vermieter nicht auf den Kosten sitzen bleiben will. Aber schon jetzt lohnt es sich, Angebote zu vergleichen und frühzeitig auf Einzelinkasso umzustellen. Denn während der Einzelnutzervertrag früher deutlich teurer war als die Abrechnung über die Nebenkosten, sind die Preise schon ins Rutschen geraten: Neuverträge, die in jüngster Zeit abgeschlossen wurden, sind trotz freiwilliger Nutzung und Einzelinkasso für den Mieter zumindest nicht teurer, oft sogar günstiger als vorher. Das hatten die Lobbyverbände der Wohnungswirtschaft ganz anders prophezeit: Für den Mieter werde der TV-Empfang teurer und der Glasfaserausbau zum Rohrkrepierer, klagten unisono die Vertreter von BFW, GdW und BVI. Auch was den Glasfaserausbau angeht, entwickelten sich die Dinge anders als vorhergesagt: Die Telekom kündigte das größte Investitionsprogramm ihrer Geschichte an – mit bis zu 2,4 Milliarden Euro jährlich –, um ihre Glasfaserleitungen in die Häuser und von dort aus bis in die Wohnungen zu bringen. Auch Vodafone, die eigentlich einstweilen die Milliardenübernahme von Unitymedia finanziell verdauen wollte, erkennt den gesetzlichen Druck, im Glasfaserausbau aktiv werden zu müssen, lokale und regionale Betreiber ebenfalls. Die technischen und kommerziellen Konzepte unterscheiden sich freilich in der Praxis deutlich.

Was viele Hauseigentümer und -verwalter zusätzlich verwirrt: Kabel und Glasfaser sind nicht nur technisch zwei verschiedene Paar Schuhe. Die Glasfaser wird künftig zum neuen Standard in Wohnungen avancieren; ähnlich selbstverständlich wie Wasser, Wärme und Strom. Die Glasfaser ähnelt in gewisser Hinsicht eher dem Telefon/DSL-Anschluss als dem TV-Kabel, da sie nicht Dienst und Infrastruktur zwingend miteinander koppelt wie bei der Koaxial-Infrastruktur. Und so gewährt die Telekom, wie von der Kupferdoppelader für Telefon/DSL gewohnt, zukünftig auch bei der Glasfaser anderen Providern Zugang. Vergleichbare Grundsätze gelten auch bei Strom oder Gas, wo der Mieter auch den Anbieter selbst wählen kann.

Wie bei Strom oder Gas soll ein Hauseigentümer auch an der Glasfaser nichts verdienen. Das stößt besonders den großen Wohnungsgesellschaften sauer auf, die ihrerseits als NE4-Betreiber auftreten, um Kabelprodukte zu vermarkten. Wenn der Hauseigentümer durch einen TK-Betreiber ein Netz bauen lässt, darf er die Kosten mit bis zu fünf Euro pro Wohnung auf die Mieter umlegen – allerdings handelt es sich keineswegs um eine „Umlage 2.0“, wie in der Branche oft behauptet wird, zumal sie auf fünf Jahre limitiert ist. Und es stellt sich die Frage, ob dies überhaupt sein muss, denn die Telekom bietet in ihren Ausbauregionen an, den Anschluss kostenlos vorzunehmen: Der Vermieter kann sich eine erneute Belastung des Mieters sparen, argumentiert der Bonner Konzern.

Dennoch ist die Verwirrung groß und deswegen wollen wir in den kommenden Ausgaben den geneigten Leser Schritt für Schritt über die Hintergründe und Einzelheiten der TKG-Novelle und des Glasfaserausbaus informieren – und Sie in die Lage versetzen, sich selbst ein Urteil zu bilden und eine gute informierte Entscheidung zu treffen.

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