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Glasfaser – das muss jetzt drin sein.

Ein Anschluss fürs Leben

Bonn, 23. August 2021: TKG, Kabel-TV und Glasfaser – So sichern Vermieter und Verwalter Vorteile für sich und ihre Mieter

„Telekommunikationsmodernisierungsgesetz“ klingt schon dem Namen nach imposant. Die Gesetzesnovelle, die mit Datum vom 23. Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, umfasst sage und schreibe 230 Paragrafen. Kein Wunder, dass das Werk – auch bekannt unter dem Kürzel „TKG Novelle“ – von den betroffenen Branchenverbänden der Wohnungswirtschaft zunächst misstrauisch beäugt wurde. Dabei soll mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie, der Europäische Kodex für die Elektronische Kommunikation, in deutsches Recht umgesetzt werden. Vor allem soll es dazu beitragen, dass der Glasfaseranschluss in jeder Wohnung künftig zum Standard wird. Denn in Zukunft wird FTTH so selbstverständlich werden wie Strom, Wasser, Wärme oder Abwasser – und ähnlich unverzichtbar. Deshalb schafft der Gesetzgeber mit dem TKG neue Anreize und Instrumente, um die Glasfaser in die Wohnung zu bringen. Es bieten sich hierdurch interessante Chancen, die Vermieter und Verwalter kennen sollten. Wer clever ist, kann seine Liegenschaft ohne nennenswerte Eigeninvestitionen zukunftsfest machen, den Wohnwert erhöhen – und das, ohne den Mieter mit Kosten zu belasten.

Kabel-TV nicht mehr umlagefähig

Kostenentlastung? Das überrascht diejenigen, die durch die TKG-Novelle vor allem Mehrkosten für den Mieter befürchteten. Schließlich streicht das Gesetz dem Kabelfernsehanschluss jahrzehntealte Abrechnungsprivilegien. Die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses wurde abgeschafft; die Übergangsfrist endet am 30. Juni 2024. Allerspätestens bis zu diesem Stichtag müssen Vermieter und Verwalter ihre Mieter in die neue Fernsehfreiheit entlassen: Der Mieter soll selbst entscheiden, ob und über welchen Anschluss und welchen Anbieter er fernsieht und was er dafür bezahlt – praktisch genauso, wie er es bereits vom Telefon oder Mobilfunk gewöhnt ist. Die bisherige, oft gewählte Praxis des Sammelinkassos für den Kabelempfang verstieß schon lange gegen EU-Verbraucherschutzrichtlinien, deshalb musste der Bund handeln.

Die Glasfaser (rechts) ist feiner als ein menschliches Haar, seine Kapazität zur Datenübertragung ist dagegen nahezu unbegrenzt. Das Koaxkabel aus Kupfer (Mitte) ist am Ende seiner Karriere. Links, zum Vergleich: Ein Kugelschreiber.

Internet-TV im Trend

Das Sammelinkasso passte ohnehin nicht mehr so recht in die Zeit: Schließlich stehen dem Verbraucher neben dem Kabelanschluss längst weitere Empfangswege offen – etwa der DSL-Anschluss und künftig auch die Glasfaser. Immer mehr Zuschauer bevorzugen das Fernsehen über Internet: Anbieter wie Netflix, Amazon Prime, Disney, Apple oder auch Plattformen wie Magenta TV, die alle klassischen und neuen Fernseh- und Streaming-Angebote in ein übersichtliches Menü zusammenbündeln, werden immer beliebter. Auch die öffentlich-rechtlichen Sender und großen Privatsender setzen immer mehr auf den individuellen Abruf von TV-Inhalten über Mediatheken. Das klassisch-lineare Fernsehen ist seitdem auf dem Rückzug. Vor diesem Hintergrund haben vor allem Verbraucherschützer jahrelang gefordert, die „Zwangsbeglückung“ der Mieter mit Kabelfernsehen per Sammelinkasso der Kabelgebühren zu beenden. Sie argumentierten, dass der neue Wettbewerb zu fallenden Kosten für den Fernsehempfang führen würde – und sollten recht behalten: Nur wenige Monate, nachdem das Gesetz in Kraft trat, kam der Markt in Bewegung und die Preise ins Rutschen: Wer heute einen Internetvertrag abschließt, bekommt den Fernsehempfang bei vielen Anbietern sogar als Dreingabe.

TV-Grundversorgung neu ausschreiben

Aber was ist mit den – meist älteren – Mietern, die beim klassischen Kabelfernehen bleiben wollen? Auch sie müssen durch den Wechsel in einen Einzelnutzervertrag nicht mehr als bisher bezahlen, wenn Vermieter und Verwalter jetzt clever handeln: Sie erhalten durch die TKG-Novelle ein Sonderkündigungsrecht ihres Kabel-Gestattungsvertrags und können die TV-Grundversorgung neu ausschreiben. Dafür bringt sich nun die Telekom als Alternative zu den Kabelnetzbetreibern ins Spiel. „Wir bieten die komplette Fernsehversorgung und Deutschlands umfangreichstes Fremdsprachenprogramm im Free-TV zu den mindestens gleichen Konditionen an wie vorher, jedoch auf freiwilliger Basis und mit Einzelabrechnung für den Mieter“ betont Jean-Pascal Roux, Leiter des Geschäftsbereichs Wohnungswirtschaft der Telekom, „es lohnt sich, die Telekom bei der Neuausschreibung der Kabel-Gestattung anzufragen.“

Telekom-Techniker Marcus Nickel installiert einen Router im Medienverteiler innerhalb der Wohnung. Darunter: Die Glasfaser-Wohnungsanschlüsse für Telefon und Internet (links) und TV (rechts).

Kabel und Glasfaser sind zwei Paar Schuhe

Der Wegfall der Abrechnungsprivilegien für den Kabelanschluss ist jedoch nur eine Facette der TKG-Novelle: Ein weiteres Ziel ist es, den Glasfaseranschluss als das „neue Normal“ in den Wohnungen zu etablieren. Daher enthält das Gesetz verschiedene Finanzierungsoptionen, die den Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern erleichtern sollen. Zudem wird der Zugang zu den Glasfasernetzen im Gebäude geöffnet, sodass die Mieter frei entscheiden können, welchen Anbieter sie wählen. Das Gesetz enthält zwei Möglichkeiten bereit, wie die Kosten für das Glasfasergebäudenetz auf die Mieter umgelegt werden können: Entweder, der Hauseigentümer beauftragt einen TK-Netzanbieter mit der Installation des Hausverteilnetzes. Dann darf er die Herstellungskosten auf die Mietnebenkosten umlegen. Dieses sogenannte „Glasfaserbereitstellungsentgelt“ ist jedoch in der Höhe (5 Euro/WE) und der Laufzeit (5 Jahre) gesetzlich gedeckelt. Alternativ kann der Hauseigentümer auch vom Recht Gebrauch machen, ein Glasfasernetz auf eigene Kosten und in eigener Regie zu installieren. Er darf in diesem Fall acht Prozent der Errichtungskosten auf „Modernisierungskosten“ die Kaltmiete aufschlagen. Das ist nicht viel – aber das entspricht auch der Absicht des Gesetzgebers: Wie bei Strom und Gas soll der Hauseigentümer auch mit der Glasfaser kein Geld verdienen.

Verwirrung um die „Umlage 2.0“

Durch die Branche geistert bereits der Begriff „Umlage 2.0“; verbunden mit der Vorstellung, bei der Modernisierungsumlage oder dem Glasfaserbereitstellungsentgelt handle sich um eine Art Nachfolger des TV-Sammelinkassos. Das stiftet bei vielen Vermietern und Verwaltern Verwirrung, denn die mit der Glasfaserfinanzierung verbundenen Leistungen, Laufzeiten und anderen Konditionen sind nicht direkt mit den früheren Kabelfernsehgebühren vergleichbar.

Die Telekom schlägt vor diesem Hintergrund eine unkomplizierte und mieterfreundliche Herangehensweise vor: nach individueller Prüfung kann in vielen Regionen bei Bedarf auf das Bereitstellungsentgelt verzichtet werden. Das bedeutet im Klartext, dass die Mieter dann nicht für den Bau des Netzes zur Kasse gebeten werden. Die Nutzung ist zudem freiwillig. Das Kabelnetz kann in Betrieb bleiben, die Telekom schaltet auch ihre Telefon-/DSL-Anschlüsse nicht ab, solange die Mieter sie nutzen.

Branchenbeobachter gehen deshalb davon aus, dass die überwiegende Mehrheit der Hauseigentümer und -Verwalter es der Telekom überlassen wird, die Glasfaseranschlüsse zu verlegen und zu betreiben – das ist schließlich ihre Kernkompetenz, für die sie beim Verbraucher großes Vertrauen genießt.

Es lohnt sich daher, bereits jetzt Kontakt mit der Telekom aufzunehmen und sich über den Glasfaserausbau zu informieren. Der Wissensvorsprung spart bares Geld: Während die Telekom in ihren Ausbauregionen einen Straßenzug erschließt, belohnt sie die Hauseigentümer, die schnell reagieren, mit einem kostenlosen Glasfaseranschluss ihrer Liegenschaften. Sie gibt dadurch die Kostenvorteile eines zügigen und reibungslosen Ausbaus an die Eigentümer weiter. Wer das Zeitfenster verpasst und die Telekom später doch anrücken muss, weil ein Mieter einen Glasfaseranschluss bestellt, muss für den Hausanschluss im Gebäude derzeit 799 Euro zahlen. Vorausschauende Verwalter können also mit dem Glasfaserausbau der Telekom ihre Liegenschaften aufwerten und gleichzeitig Kostenvorteile für ihre Mieter erzielen – und das auf Dauer: Der Glasfaseranschluss soll jetzt und für die kommenden Generationen die digitale Lebensader der Immobilie sein. Nachdem die Wohnungsbranche beim Kabelfernsehen viele Fusionen, Pleiten und Pannen, Namens-, Strategie- und Besitzerwechsel durchmachen musste, ist das bei der Telekom nicht zu erwarten – auch in dieser Hinsicht verspricht das Unternehmen einen verlässlichen Anschluss fürs Leben.

Den Original-Artikel finden Sie bei ImmobilienVerwaltung, Ausgabe 5/2021 und in der dazu gehörenden Online-Version.

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