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Glasfaserausbau

Mitwirkung erwünscht

Bonn, 07. Juni 2022:

Tschüss Koax, goodbye Festnetz: Deutschland wird jetzt Glasfaserland. Wie läuft der Anschluss der Gebäude ab – und welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Vermieter und Verwalter?

Deutschland steht vor einem Epochenwechsel: Aus Mobilfunk wird 5G, aus Festnetz und Koaxialkabel wird Glasfaser: Die Bundesregierung hat sich auf FTTH, also den direkten Glasfaseranschluss bis in die Wohnung, als Standard für die digitale Grundversorgung festgelegt. Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wird zum Stichtag 30. Juni 2024 die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses beendet. Gleichzeitig ermöglicht der Gesetzgeber Hauseigentümern mit zwei verschiedenen Refinanzierungsoptionen einen kostenneutralen FTTH-Ausbau. Die politischen Initiativen zeigen Wirkung: Inzwischen ist eine regelrechte Aufholjagd ausgebrochen. Ihr Ziel: Deutschland bis 2030 bis in den letzten Winkel mit Glasfaseranschlüssen auszurüsten.

Internationale Finanzinvestoren pumpen Milliarden in neu gegründete Glasfaserfirmen, die sich hauptsächlich auf dem Land engagieren. Vodafone kündigte an, demnächst einen Geldgeber für die Netzmodernisierung suchen zu wollen. Nicht zu toppen sind jedoch die 30 Milliarden Euro, die die Telekom aufbringt.

Wie kommt die Glasfaser zum Haus - und in die Wohnung? Hier geht es bequem zu zwei Videos, die den Ausbau erklären. 

Das Unternehmen teilte mit, gemeinsam mit regionalen Netzbetreibern und der Wohnungswirtschaft das Ausbautempo zu forcieren. Das bedeutet für Hauseigentümer und -verwalter, dass die Bagger schneller vor der Tür stehen als erwartet. Zeit also, sich vorzubereiten und den Ablauf des Ausbaus mit all seinen Handlungsoptionen kennenzulernen.

Nicht abwarten, bis der Bagger kommt

Am Anfang steht die Frage, wann ein Gebiet erschlossen wird. Dies erfahren Hausbesitzer und Verwalter durch den Netzbetreiber. Meist informieren die Kundenberater die Besitzer der Liegenschaften. Da aber nicht immer alle Kontaktdaten vorliegen, sollte man sich darauf nicht verlassen und sicherheitshalber den Netzbetreiber selbst kontaktieren und die eigenen Liegenschaften für den Ausbau vormerken lassen. Meist berichtet auch die Lokalpresse, dass Glasfaser anrollt, aber dann sind oft schon die Bagger unterwegs. Bis dahin sollte man nicht abwarten. Deshalb: am besten jetzt schon informieren.

Dem Glasfaserausbau gehen immer Genehmigungs- und Planungsverfahren mit Kommunen und ihren Ämtern voraus. Der Ausbau mit Glasfaser folgt dabei der Topografie der bereits gebauten, unterirdischen Hauptverteilnetze. Besitzer von mehreren Liegenschaften stellen bisweilen fest, dass einige Objekte innerhalb, manche außerhalb der Ausbauzone liegen. Das lässt sich in vielen Fällen korrigieren. Voraussetzung auch hier: frühzeitige Kontaktaufnahme.  

FTTH jetzt sofort oder später: Alles geht

Bevor die Bauarbeiten losgehen, sollte man gemeinsam mit dem Netzbetreiber einen Vor-Ort-Termin vereinbaren, die sogenannte „Auskundung“. Dabei wird besprochen, wie das Haus an Glasfaser angeschlossen wird und wie innerhalb des Hauses die Glasfasersignale verteilt werden. Im vergangenen Jahr hat sich nach Auskunft der Telekom rund die Hälfte der Hauseigentümer dafür entschieden, nicht nur das Haus, sondern alle Wohnungen mit Glasfaser (FTTH) auszurüsten. Die andere Hälfte setzte auf einen zeitversetzten Ausbau: Einige wollen erst abwarten, bis die Mieter einen Glasfaserdienst bestellen. Dann werden die Wohnungen Zug um Zug einzeln angeschlossen. Kostenlos. Das bedeutet jedoch, dass die Techniker über Jahre immer wieder ins Haus kommen. Die meisten Hauseigentümer wissen längst, dass an FTTH als Grundversorgung kein Weg vorbeiführt, aber nicht immer passt ihnen der Zeitpunkt des Ausbauprojekts – etwa, weil andere Sanierungsmaßnahmen Vorrang haben oder womöglich gerade erst abgeschlossen wurden. In diesem Fall bietet die Telekom Übergangslösungen an, bei denen das vorhandene Koax-Kabelnetz oder die Telefonleitung umfunktioniert werden.

TV-Grundversorgung TKG-konform umstellen

Soll ein Koax-Netz umgenutzt werden, kann der Hauseigentümer dem aktuellen Anbieter kündigen: Die TKG-Novelle sieht im Rahmen der Kabel-TV-Umstellung bis 2024 ein Sonderkündigungsrecht für laufende Gestattungsverträge vor. Die Telekom bietet an, über ihren Glasfaserhausanschluss die TV-Grundversorgung zu übernehmen, die dem vertrauten Kabel-TV-Angebot entspricht und dabei rechtskonform und für den Mieter freiwillig ist. Dieses TV-Angebot speist die Telekom auch in FTTH-Netze ein; damit ältere Mieter sich nicht umgewöhnen müssen, bietet die Anschlussdose sogar die vertraute Koax-Steckdose.

Ein Glasfaseranschluss ist für Menschen und nicht nur für Häuser. Deshalb startet rund ein halbes Jahr vor dem Netzausbau die Verbraucheraufklärung vor Ort: Die Privathaushalte können sich auf unterschiedlichen Wegen über das Thema Glasfaser informieren: Dazu gehören beispielsweise Telekom-Shops, Anzeigen in Zeitungen, persönliche Vor-Ort-Besuche von Kundenberatern der Telekom oder Infos aus dem Internet. Beliebt bei den Bürgern ist der „Glasfaser-Truck“, ein mobiles Beratungsbüro, das zentral im Ausbaugebiet aufgestellt wird und allen Rede und Antwort steht zum bevorstehenden Ausbau mit Glasfaser. Die meisten Verbraucher freuen sich auf ihren Glasfaseranschluss und möchten gleich vor Ort einen oder mehrere Dienste bestellen. Optimalerweise hat der Vermieter rechtzeitig vorher seine Beratungsangebote genutzt, sich für ein Anschlusskonzept entschieden und der Erschließung seiner Liegenschaften zugestimmt. Ist das nicht geschehen, informiert die Telekom den Hauseigentümer über die Bestellung. Der Mieter hat nach § 145 TKG eigentlich Anspruch darauf; dennoch bittet die Telekom den Vermieter förmlich um Einwilligung. Dieser kann die Einwilligung für jeden Mieter-Antrag einzeln, für das gesamte Objekt oder für alle Bestände gleichzeitig erteilen.

Wie geht es ab dem Hausanschluss weiter?

Dann kommt der große Tag: Der neue Hausanschluss kommt. Meist tauchen schon Tage vorher große Kabeltrommeln und erste Baufahrzeuge auf. Hat das kommunale Planungsamt einer zeitgemäßen Bauweise zugestimmt, geht der Ausbau mit bis zu 400 Metern/Tag voran. Auch das Stück von der Straße in den Gebäudekeller ist schnell gebaut: Spezialmaschinen („Erdraketen“) können unter Vorgärten abtauchen und kommen erst ganz nah an der Kellerwand wieder zum Vorschein. Von dort wird der Hausstich vorgenommen, bei dem ein nur sieben Millimeter dünnes Leerrohr durch die Kellerwand geführt wird. Es endet an einem Übergabepunkt („One Box“), dessen Installationsort vorher mit dem Hauseigentümer gemeinsam festgelegt wurde. Von dort aus gibt es mehrere Möglichkeiten für den Ausbau des Hausnetzes: Es können Leerrohre, Schächte, Kaminzüge oder eine dezente Integration in die Fassade verwendet werden. Was und wie, wurde zwischen Netzanbieter und Hauseigentümer im Vorfeld bei der Auskundung vereinbart.

 Es kommt vor, dass Hauseigentümer und Verwalter die Beratungsangebote versäumen – oder sich darauf verlassen, dass der Hausanschluss auch ohne ihr Zutun installiert wird. Schließlich hat der Netzbetreiber, ähnlich wie Strom- oder Wasserversorger, ein gesetzliches Zugangsrecht zur Immobilie (§ 134 TKG). Darauf sollte man sich jedoch nicht verlassen. Wenn die Immobilie nicht für den Hausanschluss angemeldet ist, zieht der Bautrupp unverrichteter Dinge weiter. Ein nachträglicher Anschluss ist technisch aufwändig und entsprechend teuer. Dass er kommt, steht außer Frage, denn mittelfristig wird er so unverzichtbar wie Wasser, Wärme und Strom.

Dieser Artikel erscheint im aktuellen Modernisierungsmagazin.

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