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Hintergrundwissen TKG-Novelle

TKG-Novelle: Jetzt Kabelverträge clever prüfen.

Bonn, 27. Oktober 2021:

Hand aufs Herz: Wissen Sie auf Anhieb, wann Ihr Kabel-Gestattungsvertrag ausläuft? Die Antwort lautet: Genau jetzt! Der Gesetzgeber gewährt der Wohnungswirtschaft ein Sonderkündigungsrecht. So lassen sich bessere Konditionen für Mieter und einen sicheren Übergang zur Glasfaser herausholen.

Über den Gestattungsvertrag für den Kabelanschluss mussten sich Vermieter und Verwalter in der Vergangenheit kaum Gedanken machen. Er wurde meist über lange Zeiträume abgeschlossen und nur alle Jubeljahre unverändert erneuert. Das ändert sich mit dem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG): Denn künftig kann der Mieter selbst entscheiden, ob er den Kabelanschluss nutzt – oder nicht. Die Umlagefähigkeit ist gestrichen, der Mieter darf nicht mehr pauschal für die Kabelfernsehgebühren zur Kasse gebeten werden. Damit Hauseigentümer nicht auf den Kosten sitzen bleiben, gewährt der Gesetzgeber dem Hauseigentümer bereits heute ein Sonderkündigungsrecht seiner Kabel-Mehrnutzerverträge. Es lohnt sich, schon jetzt zu handeln: Wer clever vorgeht, kann bessere Konditionen und Leistungen für die Mieter herausholen, die Liegenschaft aufwerten und einen seriösen, verlässlichen Übergang zum Glasfaser-Zeitalter sichern. Das Sonderkündigungsrecht für Gestattungsverträge gilt bis zum 30.06.2024. Soll der Anbieter gewechselt werden und dafür gegebenenfalls eine Ausschreibung erfolgen, muss dies bis Mitte 2022 erfolgen.

Dafür sollte man schon vor der Angebotsaufforderung die entscheidenden Begriffe kennen und Mindeststandards setzen. Das sind die Qualitätskriterien, auf die es ankommt:

„Keine Versorgung von Fremdbeständen“

Fast alle Kabelnetzbetreiber werben damit, ihre Koax-Leitungen durch ein Glasfasernetz zu versorgen – verschweigen jedoch meist, wo eigentlich ihre Koax-Kabel wirklich in Glasfaser übergehen. Denn oft findet der Übergang weit entfernt von der Liegenschaft statt. Mehr noch: Meist wird nicht nur die Liegenschaft selbst, sondern auch umliegende Gebäude oder gar die halbe Nachbarschaft durch dasselbe Netzbündel („Cluster“) versorgt. Die Folge: Alle Nutzer müssen sich die Bandbreite teilen – und die geht mit steigender Beanspruchung in den Keller. Und: Je größer das Cluster, desto größer der Ärger bei einer Netzstörung. Zwar versprechen auch große Kabelnetzbetreiber, ihre Cluster bei steigender Nutzung aufzuteilen und den Glasfaseranteil ihrer Netze „nachfragegetrieben“ zu erhöhen. Konkrete Angaben, wann und wie das geschehen soll, machen sie jedoch nicht. Deshalb sollten Hausbesitzer und -Verwalter darauf bestehen, dass nicht noch Fremdbestände mit versorgt werden, sondern jede Liegenschaft mit einer eigenen Glasfaserleitung bis direkt ins Gebäude (FTTB) versorgt wird.

„Eigene Serviceorganisation“

Besonders die großen Kabelnetzbetreiber haben in den vergangenen Jahren Milliarden investiert – hauptsächlich, um andere Kabelnetzbetreiber aufzukaufen. Im Gegenzug mussten Kosten gesenkt werden, oft zulasten von Service. Netzwartung oder technischer Kundendienst wurden an externe Unternehmen vergeben. Die Gestattungsgeber der Wohnungswirtschaft wurden vorher nicht gefragt. Sie sollten deshalb nachhaken, spätestens bei der Angebotsaufforderung: Ein Netzbetreiber sollte über eine eigene Serviceorganisation mit fest angestellten Fachkräften verfügen und sein Netz und den technischen Kundendienst von A bis Z sicher im Griff haben. Auch Mieter sind froh, mit Servicemitarbeitern sprechen können, die entsprechend motiviert und fachkundig sind.

„So viel muss drin sein“

Internet über Koax-Kabel können heute fast alle. Aber: Augen auf bei der versprochenen Internet-Leistung über Kabelanschluss! Wenn abends um 20 Uhr der Datenhighway zum Feldweg verkommt, weil viele Bewohner gleichzeitig Surfen und Streamen wollen, ist das einer zu großen Clusterung des Kabel-Netzes geschuldet. Zufriedene Mieter freuen sich über eine jederzeit stabile und zuverlässige Internetverbindung dank Glasfaser. Genau hinsehen sollte man auch beim Fernsehangebot – insbesondere bei den Fremdsprachenangebot: 21,9 Millionen Menschen und somit 26,7 % der Bevölkerung in Deutschland haben einen Migrationshintergrund. Ein umfassendes Fremdsprachenprogramm sichert die Attraktivität der Immobilie für alle Mieterzielgruppen.

„Hauptsache billig? Hauptsache stark, seriös und zuverlässig!“

Die Umstellung der Kabel-Gestattung von Sammel- auf Einzelinkasso macht die Fernseh-Grundversorgung für die Mieter in der Regel nicht teurer, oft sogar günstiger. Und das gleich mehrfach: Neben einem günstigen Grundpreis für den TV-Empfang können Mieter sehr attraktive Bündelangebote für Internet und Mobilfunk erzielen und somit doppelt und dreifach sparen. Aber: Ein billiger Preis ist nicht alles. Ein seriöser Anbieter mit einer vertrauten Marke und einem zuverlässigen Kundenservice ist auch Mietern wichtig. Fragen Sie sich, ob der Kabelanbieter Sie auch in zehn, 20 Jahren noch begleiten kann oder beim nächsten Verkaufs- und Übernahmekarussell abspringt. Denn: der Glasfaserausbau verlangt den Netzbetreibern technisch und finanziell viel ab. Ein großer, starker Anbieter mit bundesweiter Präsenz wird auch von den globalen Streaming-Anbietern, die das Unterhaltungsgeschäft immer mehr beherrschen, ernstgenommen – es lohnt sich also, auf einen leistungsstarken Partner zu setzen.

Kabelanschluss Mehrfamilienhaus

Drum prüfe, wer sich wieder bindet

Nicht jedem Verwalter oder Gebäudeeigentümer fällt beim Stichwort „Kabelfernsehen“ spontan die Telekom ein. Dabei hat die Telekom besondere Leistungsvorteile zu bieten, die sich für Mieter und Vermieter lohnen. Auch wenn Sie mit Ihrem heutigen Anbieter zufrieden sind: Sprechen Sie in jedem Fall mit dem Team Wohnungswirtschaft der Telekom, lassen Sie sich unverbindlich beraten – und fordern Sie die Telekom auf, ein Angebot über eine zukunftssichere Kabelversorgung mit TKG-konformen Einzelinkasso abzugeben. Vergleichen Sie – und treffen Sie eine gut informierte Entscheidung!

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