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Fernsehfreiheit statt Kabelsalat

TKG-Umstellung ohne Kabelsalat

Bonn, 11. Mai 2023:

Vermieter und Immobilienverwalter, aber auch Mieter und Wohnungseigentümer kennen derzeit nur ein Thema: die Verschärfung des Gebäudeenergiegesetzes und die damit verbundenen möglichen finanziellen Belastungen. Da kann es leicht passieren, dass ein anderes Gesetz übersehen wird: Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKG) schreibt vor, dass spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2024 Entgelte für Kabelfernsehanlagen nicht mehr auf die Nebenkosten umgelegt werden dürfen. Damit bleibt den Hausverwaltungen nur noch ein knappes Jahr Zeit, um mit dem Kabelnetzbetreiber die Umstellung zu vereinbaren und die Bewohner über ihre Möglichkeiten des Fernsehempfangs zu informieren.

Zuschauer trennen sich vom Kabel

Für die meisten Verbraucher dürfte die Befreiung von der Kabelgebühr eine gute Nachricht sein, denn immer mehr schauen Fernsehen über das Internet: Laut einer Studie des Branchenverbands Bitkom nutzen 2020 rund 64 Prozent der deutschen Internetnutzer Streaming-Dienste, um Filme und Serien zu sehen. Dazu gehören weltweit agierende Dienste wie Netflix, Amazon Prime Video, Disney+ oder der auf Live-Sportübertragungen spezialisierte Dienst DAZN. Auch für ARD und ZDF ist der Abruf von Programminhalten über ihre Mediatheken strategisch wichtig geworden. Plattformen, die lineares Fernsehen, Mediatheken und Streamingdienste in einem einfach zu bedienenden Produkt bündeln und auch Aufnahmefunktionen anbieten, gewinnen stark an Beliebtheit: Marktführer ist die Telekom mit ihrer Plattform MagentaTV, die mit praktisch jedem Internetanschluss unabhängig vom Provider funktioniert und auch exklusive Sport- und Event-Inhalte bietet. Ein weiterer Vorteil der Plattformen: Die Inhalte können auf verschiedenen Geräten genutzt werden. Wer einen Film auf der Couch im Wohnzimmer begonnen hat, kann ihn anschließend auf dem Laptop im Garten weiterschauen - oder am nächsten Morgen auf dem Weg zur Arbeit in Bus, Bahn oder Flugzeug auf dem Handy oder Tablet.

Das Anbringen von Parabolantennen durch Mieter – oft ein Ärgernis für den Eigentümer, besonders wenn hinter dem Wildwuchs von „Schüsseln“ die Fassade verschwindet – kann weiterhin untersagt werden. Für Mieterinnen und Mieter, die wenig fernsehen, bieten sich kostenlose TV-Apps an: So bieten Streaming-Dienste wie Zattoo oder Waipu.tv den legalen Empfang von über 100 TV-Sendern völlig kostenlos an. Programme in HD-Qualität, Aufnahmefunktionen oder auch internationale Sender können kostenpflichtig hinzu gebucht werden. Damit ist ein dynamischer Anbieterwettbewerb entbrannt, der auch für günstige Preise sorgt – bis hin zu kostenlosen Angeboten. Beim Kabelanschluss bleibt der Mieter dagegen an einen einzigen Anbieter gebunden.

Gemütlich Fernsehen geht auch ohne Kabelanschluss – das wissen nicht nur junge Zuschauer.

Anbieteroffenheit bei TV über DSL und Glasfaser

Diese Bindung des Mieters an das Kabelfernsehen durch die Nebenkostenumlage war dem Gesetzgeber und den Verbraucherschutzverbänden daher lange ein Dorn im Auge. Mit dem Ende der Umlage kann der Mieter nun selbst entscheiden, ob er weiterhin über den Kabelanschluss fernsehen und bezahlen möchte oder stattdessen seinen Internetanschluss nutzt. Wichtigster Vorteil des DSL-Anschlusses ist die Anbieteroffenheit: Auch wenn er in der Regel von der Telekom betrieben wird, kann man darüber auch Internet- und TV-Dienste anderer Anbieter nutzen. Das zahlt sich vor allem dann aus, wenn man Internet und TV mit Mobilfunk und Festnetz kombiniert, denn die Anbieter werben mit attraktiven Paketpreisen.

Zeitgleich rollen in vielen Städten und Gemeinden die Bagger für den Glasfaserausbau und eine Vielzahl von Unternehmen wirbt für den Glasfaseranschluss. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 alle Haushalte mit einem Glasfaseranschluss zu versorgen. Und auch beim Glasfaseranschluss gilt, was für DSL üblich ist: Sofern der Betreiber Verträge mit weiteren Anbietern geschlossen hat, kann der Nutzer auch die Dienste dieser Anbieter nutzen.

So hat zum Beispiel die Telekom das größte Investitionsprogramm ihrer Geschichte gestartet, um ihre Telefon- und DSL-Leitungen in den Gebäuden mit Glasfaser zu modernisieren. In ihren Ausbaugebieten übernimmt die Telekom diese Modernisierung auf eigene Kosten, weder Mieter noch Vermieter werden dafür zur Kasse gebeten. Die Nutzung ist freiwillig. Mieter werden nicht zum Umzug oder zum Abschluss von Vorverträgen gezwungen. Die Telekom macht die Modernisierung nicht von Abschlussquoten abhängig und verlegt neue Glasfasern und Anschlüsse unabhängig von anderen Infrastrukturen im Haus. Die gute Nachricht: Wahlfreiheit haben die Mieter auch hier, denn die Telekom leitet auch Angebote von Vodafone, 1&1 oder O2 durch ihr Glasfaser-Netz.

Wie gehen Vermieter und Verwalter jetzt vor?

Für die Umstellung der Kabelumlage auf freiwillige Nutzung durch den Mieter ist es jetzt höchste Eisenbahn: Vermieter und Verwalter sollten zunächst ihre Gestattungsverträge mit den Kabelnetzbetreibern überprüfen und gegebenenfalls kündigen. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes sieht hierfür ein Sonderkündigungsrecht vor. Ein Vergleich der Angebote verschiedener Kabel- und Glasfaseranbieter ist unerlässlich. Ein wichtiges Entscheidungskriterium ist, ob der Kabelnetzbetreiber überhaupt technisch in der Lage ist, Einzelverträge mit den Mietern abzurechnen. Gerade kleinere Anbieter, Elektrounternehmen und Betreiber von Satellitenanlagen haben sich jahrzehntelang auf das Sammelinkasso verlassen und weder in ihre Netze noch in moderne Abrechnungssysteme investiert. Bei technisch hoffnungslos veralteten Anlagen können Wohnungen nicht individuell an- oder abgeschaltet werden.

TV-Angebote über Internet bündeln oft alles in einem: lineares TV, Streaming-Angebote und Mediatheken.

Umstellung bringt auch renommierte Anbieter ins Schwitzen

Die marktführenden Kabelnetzbetreiber –allen voran Vodafone und TeleColumbus, aber auch die Telekom – haben über Jahre viele Hausverteilnetze von kleineren Anbietern übernommen. Nicht immer haben sie die veralteten Hausverteilnetze gleich mit erneuert, so dass die Umstellung auf das Einzelinkasso auch große Netzbetreiber in Verlegenheit bringen kann. Verwalter sollten sich daher genau erklären lassen, wie der Netzbetreiber die Umstellung technisch und kaufmännisch durchführt. Kleinere Netzbetreiber versuchen mitunter, sich Investitionen zu ersparen und empfehlen dem Hauseigentümer, die Kabelkosten selbst zu tragen und über eine Mieterhöhung umzulegen: Ein fragwürdiger Trick, bei dem Ärger mit Mieter- und Verbraucherschützern vorprogrammiert ist. Auch wenn es Arbeit macht: Sicherer ist es, bei mehreren renommierten Anbietern nachzufragen und kritisch zu vergleichen. Im Idealfall kommt dabei eine komplette Neuinstallation mit Glasfaser auf Kosten des Netzbetreibers heraus.

Auch Glasfaser-Angebote kritisch vergleichen

Doch Glasfaser ist nicht gleich Glasfaser: Die technischen und unternehmerischen Konzepte der Anbieter unterscheiden sich zum Teil erheblich. Rund 270 Anbieter tummeln sich mittlerweile in Deutschland, doch die wenigsten sind selbst in der Lage, professionelle Dienste oder einen Kundenservice anzubieten, wie man ihn von den großen Markenanbietern gewohnt ist. Viele setzen vielmehr darauf, ihre Netze entweder nach wenigen Jahren gewinnbringend zu verkaufen - was Fragen nach der langfristigen technischen Qualität der Anlagen aufwirft. Andere spekulieren darauf, ihre Netze an die großen Telekommunikationsanbieter zu vermieten. Allerdings sind die Umsatzerwartungen oft so hoch, dass Telekom, Vodafone und 1&1 in den meisten Fällen bisher abgewunken haben und lieber eigene Netze bauen. Mancherorts kündigen die Netzbetreiber mit großem Tamtam den Glasfaserausbau an, lassen die Glasfaser aber im Keller enden.

Beim Vergleich von Glasfaseranbietern sollten Immobilienverwalter daher kritisch vergleichen, ob die Unternehmen ausreichend groß, stark und langfristig orientiert sind. Die Aussage, ein Open-Access-Netz zu errichten, ist wie ein ungedeckter Scheck, solange nicht nachweislich führende Markenanbieter eingespeist werden. Es gilt auch zu prüfen, wie es mit dem Kundenservice aussieht. Wer ein veraltetes Kabelnetz durch Glasfaser ersetzt, kann je nach Anbieter auch eine TV-Grundversorgung einspeisen lassen, wie man sie früher vom Kabelfernsehen gewohnt war.

Für welches Konzept sich Vermieter und Verwalter auch entscheiden: Es ist höchste Zeit zu handeln, denn auch die Mieter sollten genügend Zeit haben, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, Empfangswege und Angebote zu vergleichen. Zeitdruck besteht insbesondere für Woh nungseigentümergemeinschaften: Sie sind gesetzlich verpflichtet, eine Umstellung der Kabelabrechnung auf Einzelinkasso mitzutragen. Auch kann eine Modernisierung mit Glasfaser nicht per WEG-Beschluss abgelehnt werden. Wenn es aber um die Auswahl geeigneter Anbieter geht, sollte zumindest der WEG-Beirat eingebunden werden. Mit dem Netzbetreiber der Wahl sollte vorab vereinbart werden, wie die Kommunikation mit den Bewohnern erfolgen soll: Dies gilt insbesondere für eine Beratung an der Wohnungstür. Auch deshalb ist die Seriosität des Anbieters ein wichtiges Auswahlkriterium.

Dieser Artikel erscheint im aktuellen Modernisierungsmagazin.

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