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Artikelserie zum Glasfaserwissen: Teil 8

So kommt die Glasfaser ins Haus

Bonn, 28. Februar 2022:

Es ist so weit: Der Netzbetreiber rückt mit Kabeltrommel und Baumaschinen an, um die Glasfaser ins Haus zu bringen. Was passiert dann im Einzelnen? Worauf sollen sich Verwalter und Hausbesitzer einstellen?

Um den Ablauf einer Glasfaser-Installation anschaulich zu machen, bedienen wir uns eines fiktiven Beispiels: Nehmen wir an, Sie verwalten ein schönes Gründerzeitgebäude in Berlin-Schmargendorf – ein Eckhaus mit Hofgebäuden und 43 Wohneinheiten (WE). Derzeit wird das Dachgeschoss ausgebaut, um sieben zusätzliche WE zu schaffen. Vor einigen Monaten wurden Sie vom Netzbetreiber – in unserem Beispiel der Telekom – angesprochen, dass Glasfaser in Ihrem Viertel verlegt wird. Diese Gelegenheit haben Sie beim Schopf ergriffen und sich für den Glasfaser-Anschluss der Liegenschaft entschieden. Durch die vorausschauende Planung hatten Sie genug Zeit, sich Gedanken über die Ausbaustrategie zu machen: Soll die Glasfaser erst mal im Keller enden? Dann wird sie erst in die Wohnung geführt, sobald ein Mieter oder WEG-Miteigentümer einen Anschluss bestellt. Miteigentümer können den Anschluss ihrer Wohnung nach § 20 Abs. 2 Nr. 4 WEG verlangen und Netzbetreiber können den Ausbau aufgrund von § 145 TKG durchsetzen, wenn entsprechende Leitungen nicht genutzt werden können.

Sie haben jedoch keine Lust darauf, dass die Techniker ständig aufs Neue anrücken, um Strippen im Haus zu ziehen. Daher ist ein Anschluss für alle in einem Aufwasch für Sie die Lösung, die das Thema Medienversorgung für die kommenden 50 Jahre zuverlässig löst. Den Hauseigentümer für diese Lösung zu gewinnen, war nicht schwer: Denn nach einer Studie von Haus & Grund steigt der Wert der Immobilie durch die Glasfaser um fünf bis acht Prozent. Außerdem muss er für den Vollausbau mit Glasfaser kein eigenes Geld investieren. Weil sich der Hausanschluss und der Vollausbau der Hausverteilung zeitlich entkoppeln lassen, haben Sie bei einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) Zeit, bei der nächsten Wohneigentümerversammlung einen Beschluss über den Vollausbau herbeizuführen. Und über die Finanzierung: Der Netzbetreiber darf nach TKG ein Bereitstellungsentgelt von fünf Euro pro WE verlangen. Dieser Betrag ist gemäß § 72 TKG i. V. m. § 2 Nr. 15 c BetrkVO umlagefähig, wird aber nur fünf Jahre lang berechnet. Danach fallen keine Kosten mehr an. Alternativ dürfen Sie die Kaltmiete um ein Modernisierungsentgelt von acht Prozent erhöhen, und zwar dauerhaft (§§ 555 b Nr. 4 a, 559 Abs. 1 BGB).

Mietendeckel und Enteignungskampagne haben gerade in Berlin viele Mieter politisiert und misstrauisch gemacht. Und Sie kennen das Berliner Mantra: „Brauch’n wa nich’.“ Deshalb muss der Glasfaser-Anschluss nicht nur juristisch hieb- und stichfest, sondern maximal mieterfreundlich sein. Die Lösung: Die Mieter erhalten den Wohnungsanschluss kostenlos und ohne Vertragszwang. Wer will, kann beim DSL- oder Kabelanschluss bleiben, die alten Leitungen werden nicht abgeschaltet. Den Kabelanschluss haben Sie von Sammel- auf Einzelinkasso umgestellt, sodass der Mieter nur für die Leitung und die Anbieter zahlt, die er tatsächlich nutzt. Da die Telekom künftig auch ihre Konkurrenten durch ihre Glasfaser leitet, bleiben die Mieter nicht zur Abnahme von Diensten verpflichtet.

Damit Sie Ihre Möglichkeiten kennen, unterstützt Sie der Netzbetreiber bei der Information der Mieter: Er stellt Musterschreiben für die Verwaltung, Infomaterial und auch einen leibhaftigen Kundenberater, der die Mieter vor Ort berät. So wird auch noch der misstrauischste Mieter abgeholt – und „Oma Kasupke“, die auf keinen Fall will, dass sich für sie etwas ändert, kann bei ihrem TV-Kabelanschluss bleiben. Die Telekom schaltet keine vorhandenen Leitungen ab, solange die Mieter sie nutzen.

So sind alle rechtzeitig informiert, wenn die Glasfaser kommt – auch Sie: Das Bauverfahren ist mit Ihnen detailliert besprochen und vereinbart worden. Wo der Baugrund sich eignet und die Straßenbehörde zustimmt, wird beim „Trenching“-Verfahren ein nur wenige Zentimeter breiter Schlitz in den Asphalt gefräst, in den ein Leerrohr verlegt wird. Später wird die Glasfaser per Druckluft in das Leerrohr „eingeblasen“. Um Ihren liebevoll gepflegten Vorgarten zu schonen, haben Sie den Einsatz einer Erdrakete vereinbart, die vor dem Garten abtaucht und kurz vor der Hauswand wieder zum Vorschein kommt. Dort genügt ein nur gut ein Meter breiter Graben, um das Leerrohr vor die Hauswand zu ziehen und den Hausstich vorzunehmen. Dahinter befindet sich ein Kellerraum, in dem der Hausanschluss und -verteiler an der Wand montiert wird. Die grabenlose Zuführung der Glasfaser zum Haus, der Hausstich und die Montage des Hausanschlusses sind in ein bis zwei Arbeitstagen erledigt.

Dann rückt ein zweiter, spezialisierter Monteurtrupp zu Ihrem Wunschtermin an, um die Glasfaser im Haus zu verteilen und bis in die Wohnungen zu bringen. Dafür können im Haus verschiedene Wege, die vorher mit Ihnen abgesprochen wurden, genutzt werden. Hier ein paar mögliche Bauweisen: Im gründerzeitlichen Vorderhaus gibt es reichlich tote Kaminschächte, von wo aus sich die Wohnungen elegant erreichen lassen. Im Hinter- und Gartenhaus wird die Glasfaser dagegen unauffällig über die Balkone geführt und durch die Wohnzimmerwand dort nach innen geführt, wo in den meisten Haushalten der Fernseher und Internet-Router aufgestellt wird. Bei der Planung des Dachausbaus haben Sie vorausschauend Leerrohre installieren lassen, in die später die Glasfaser eingezogen werden kann. Da die Dachwohnungen sehr hochwertig ausgebaut werden, haben Sie durch den Netzbetreiber sogar wandbündige Wohnungsverteiler im Flur einbauen lassen, in denen später die Glasfaser-Anschlusspunkte und der Router elegant verschwinden. In den Bestandswohnungen fällt die Verlegung der hauchdünnen Leitung entlang der Fußleiste nicht ins Auge. Die gesamte Montage wird von A bis Z durch die Telekom übernommen; Sie müssen keine eigenen Gewerke einschalten und brauchen dafür weder einen Elektroplaner noch einen Architekten. Selbstverständlich werden auch Brandschutzbestimmungen penibel eingehalten. Die gesamte Montage von Hausverteilnetzen und Wohnungsanschlüssen in den 50 WE nimmt drei bis zehn Tage in Anspruch.

Aber was ist mit dem rebellischen Mieter und Enteignungs-Aktivisten aus dem Hinterhaus? Den bringen Sie mit dem Hinweis auf das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz zur Räson: Der Mieter muss die Installation eines Glasfaser-Anschlusses in der Mietsache dulden, auch wenn er ihn nicht nutzt. Tatsächlich nutzt er ihn doch: Gerade Aktivisten brauchen eine leistungsfähige Internetverbindung. Und Oma Kasupke? Die hat zwischenzeitlich entdeckt, dass die Telekom in das Anschlusskästchen in der Wohnung neben einer modernen Glasfaser-Buchse die altvertrauten Koax-Anschlüsse integriert hat. So ist sie dann doch noch auf Glasfaser umgestiegen.

So sind alle zufrieden – vor allem Sie. Denn diese Aufwertung der Liegenschaft hat Sie keinen Cent gekostet.  Und damit ist das Thema „Medienversorgung“ auf lange Sicht abgehakt – bis zu Ihrer Pensionierung und weit darüber hinaus.

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