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Hintergrundwissen TKG-Novelle

TKG-Novelle: So wird der Mieter zum großen Gewinner

Bonn, 27. Oktober 2021:

Kaum hatte der Bundestag im Juni die Novelle des Telekommunikationsgesetzes beschlossen, hagelte es Kritik: Der Mieter werde die Zeche zahlen, war die große Sorge der Kritiker. Inzwischen spricht sich herum: Der Mieter ist sogar der große Gewinner des Gesetzes – wenn Vermieter und Verwalter jetzt clever handeln.

In der TKG-Novelle hat der Gesetzgeber ein Instrument eingebaut, durch das Vermieter und Verwalter ab sofort bessere Konditionen für den Kabelanschluss aushandeln können: Ein Sonderkündigungsrecht des laufenden Gestattungsvertrags. Den Vertrag neu auszuschreiben und die Telekom anzufragen, lohnt sich – und das sogar mehrfach.

Erstens: Auf diese Weise lässt sich sicherstellen, dass der Mieter für den Kabelanschluss künftig nicht mehr, in manchen Fällen sogar weniger zahlen muss, obwohl die Nutzung dann sogar völlig freiwillig ist. Früher führte eine Umstellung des Abrechnungsmodell vom Mehrnutzervertrag und Nebenkostenumlage der Kabelgebühren auf einen individuellen, freiwilligen Einzelnutzervertrag meist zu deutlich höheren Kosten für den Mieter. Das hat sich geändert, seitdem die Telekom im Markt der Medienversorgung für Wettbewerb sorgt und die Wohnungswirtschaft eine leistungsstarke Alternative zu den Kabelnetzbetreibern hat. Für dauerhaft günstige Preise sorgt nicht nur der Wettbewerb: die Telekom unterliegt als „systemrelevanter“ Telekommunikationsbetreiber für Deutschland einer besonders strengen behördlichen Aufsicht.

Zweitens: Es steckt künftig mehr im Kabelanschluss. Die Telekom bietet nicht nur eine umfassende TV-Grundversorgung, sondern auch Deutschlands umfassendstes Fremdsprachen-Programm. Auch die Leistung des Internetanschluss über das Koax-Kabel ist bei der Telekom besser, denn die Telekom schließt das Koax-Kabel direkt im Keller des Hauses an ihr Glasfasernetz an. Das sorgt für mehr Power im Kabel – und sichert zugleich den späteren Übergang zum Glasfaser-Anschluss bis in die Wohnung (FTTH). Denn: Der Gesetzgeber spricht dem Verbraucher jetzt einen Rechtsanspruch auf einen Glasfaseranschluss zu; und zwar unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Kabelanschlusses. Bei der Telekom kann der Vermieter unter verschiedenen Ausbauvarianten für den Glasfaseranschluss wählen: Entweder nachfrageabhängig, also nach und nach, oder Glasfaser für alle Mieter in „einem Abwasch“. In beiden Fällen gilt: Die Nutzung des Anschlusses ist bei der Telekom für die Mieter immer völlig freiwillig. Die Telekom schaltet keine bestehenden Leitungen ab, DSL- und Kabelanschlüsse bleiben in Betrieb. Das schützt ganz besonders ältere Mieter, die sich nicht mehr auf einen neuen Anschluss umstellen wollen.

Drittens: Durch die Umstellung der Kabelanschlussgebühren auf von der Nebenkostenumlage auf Freiwilligkeit erhält der Mieter die Möglichkeit, seine Verträge für Fernsehen, Internet Telefon und Mobilfunk zu bündeln und von zusätzlichen Preisvorteilen zu profitieren. Und das nicht nur bei der Telekom, sondern auch bei anderen Anbietern! Wie ist das möglich? Durch das Prinzip der Anbieteroffenheit: Die Telekom leitet durch ihre DSL- und zukünftig auch Glasfasernetze die Dienste ihrer Wettbewerber durch – etwa von Vodafone, 1&1, o2 oder auch regionalen Anbietern. Anstatt die Mieter an sich zu binden, schafft die Telekom also mehr Wettbewerb im Haus – und ganz neue, individuelle Freiheiten für den Mieter. So ist sichergestellt, dass jeder Mieter auf seine Fasson selig wird, denn das Mediennutzungsverhalten unterscheidet sich heute nun mal von Haushalt zu Haushalt immer mehr.

Viertens: Die Telekom ist die Telekom – und bleibt die Telekom: Ein verlässlicher, starker und seriöser Partner, der nicht auf den nächsten Unternehmensverkauf aus ist, sondern auch übermorgen für seine Netze und Dienste geradesteht. Mit einem preisgekrönten Kundenservice und höchstem Vertrauen des Verbrauchers. Das bedeutet für Vermieter und Verwalter: Das gute Gefühl, die besten Konditionen für die Mieter zu sichern, die beste Infrastruktur im Haus zu haben – und die Ruhe, sich auf andere Themen konzentrieren zu können.

So geht’s: Kontaktieren Sie jetzt die Telekom für eine unverbindliche Beratung – am besten noch heute. Denn: Auch wenn die gesetzliche Frist zur Umstellung auf freiwilligen Kabelempfang und Einzelnutzerverträge erst 2024 endet, können sich Vermieter und Verwalter bereits jetzt die Kosten- und Leistungsvorteile sichern.

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