Kontakt Icon

Artikelserie zum Glasfaserwissen: Teil 2

TKG-Novelle: Was ändert sich jetzt für Vermieter und Verwalter?

Bonn, 22. November 2021:

Die TKG-Novelle umfasst 280 Paragraphen – einige davon haben es für Vermieter und Verwalter in sich: die Hintergründe der Gesetzesnovelle, die akuten Handlungsmöglichkeiten, Chancen und Fallstricke im kompakten Überblick.

„Telekommunikationsmodernisierungsgesetz“ lautet das Wortungetüm mit vollem Namen. Einschüchtern lassen sollte man sich davon nicht, denn seine Zielsetzung lässt sich auf zwei einfache Punkte eindampfen: Erstens sollen damit EU-Richtlinien in deutsches Gesetz umgesetzt werden. Zweitens will die Bundesregierung dem Glasfaserausbau in Deutschland Beine machen. Mehr noch: Der Glasfaseranschluss soll so selbstverständlich werden wie Wasser, Wärme und Strom. Von beiden Zielen soll Deutschland als Industrienation, vor allem aber sollen die Verbraucher profitieren. Deshalb versieht der Gesetzgeber den Glasfaseranschluss mit besonderen rechtlichen Verpflichtungen, aber auch interessanten Chancen, die Vermieter und Verwalter kennen sollten. Wer clever ist, kann seine Liegenschaft ohne nennenswerte Eigeninvestitionen zukunftsfest machen sowie den Wohnwert erhöhen – und das, ohne den Mieter mit Kosten zu belasten.

„Kabel-TV nicht mehr umlagefähig

Kostenentlastung? Das überrascht diejenigen, die durch die TKG-Novelle vor allem Mehrkosten für den Mieter befürchteten. Die Verbände der Wohnungswirtschaft – allen voran GdW, aber auch BVI und BFW – protestierten gegen das Gesetz und argumentierten mit steigenden Kosten für die Mieter. Schließlich streicht das Gesetz dem Kabelfernsehanschluss jahrzehntealte Abrechnungsprivilegien: Die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses wird abgeschafft; die Übergangsfrist endet am 30. Juni 2024. Allerspätestens bis zu diesem Stichtag müssen Vermieter und Verwalter ihre Mieter in die neue Fernsehfreiheit entlassen: Der Mieter soll selbst entscheiden, ob und über welchen Anschluss und welchen Anbieter er fernsieht und was er dafür bezahlt – praktisch genauso, wie er es bereits vom Telefon oder Mobilfunk gewöhnt ist. Die bisherige, oft gewählte Praxis des Sammelinkassos für den Kabelempfang verstieß schon lange gegen den europäischen Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation, deshalb musste der Gesetzgeber handeln.

Günstige Kabelgebühren auch bei Einzelinkasso

Ob die Kabelgebühren bei freiwilliger Einzelabrechnung tatsächlich steigen? Die jüngsten Abschlüsse der Wohnungswirtschaft mit Kabelnetzbetreibern zeigen eher das Gegenteil: Schließlich kann der Mieter jetzt sein Fernsehen auch längst internetbasiert über Kupferdoppelader und zukünftig auch über Glasfaser empfangen. Ihm stehen also attraktive Alternativen zur Verfügung, ohne dafür erst eine Satellitenschüssel montieren zu müssen. Die Internetprovider und auch die Kabelnetzbetreiber selbst werben bereits mit sehr günstigen Paketangeboten für Internet und Telefon, wobei der Empfang von TV-Sendern und der Zugang zu einer Streaming-Plattform schon im Gesamtpreis enthalten sind. Das erklärt, warum Kabelnetzbetreiber es sich derzeit dreimal überlegen, ob sie bei einem neuen Gestattungsvertrag mit Einzelnutzerabrechnung überhaupt einen höheren Preis verlangen können. Zumal der Hauseigentümer durch die TKG-Novelle ein Sonderkündigungsrecht erhält. Er kann die laufende Gestattung zum 1. Juli 2024 kündigen und einen neuen Vertrag aushandeln, der den Mietern günstige Konditionen auf freiwilliger Basis bietet. So umwirbt die Telekom die Wohnungswirtschaft mit dem Angebot, ein vorhandenes Koax-Kabelnetz schon im Gebäude (meist im Keller) direkt an ihr Glasfasernetz anzubinden. Das bringt dann mehr Power auf die Leitung, wenn das Kabel per DOCSIS-Technologie für den Internetanschluss genutzt wird. Dazu bietet die Telekom nach eigener Aussage ein riesiges Programmangebot und Deutschlands größtes Fremdsprachen-Bouquet im Free-TV – und all das auf freiwilliger Basis. Das zeigt: Die TKG-Novelle entfaltet schon jetzt ihre beabsichtigte Wirkung, den Kabel-Wettbewerb in Schwung zu bringen und die Preisentwicklung im Sinne des Verbrauchers zu zügeln.

Gemeinschaftsantennen vor dem Aus

Das Nachsehen haben jedoch Hauseigentümer, die Fernsehprogramme mit einer oder mehreren zentralen Satellitenantennen auf dem Dach empfangen und in ein Hausverteilnetz eingespeist haben. Oft wird bei diesen Gemeinschaftsempfangsanlagen auch das Funkfernsehen DVB-T2 mit eingespeist. Betrieb, Wartung und Unterhalt dieser Anlagen sind jedoch nicht umsonst. Künftig können die Gebühren für das Fernsehprogramm an sich, sprich die Gebühren für die Kabelweitersendung nach dem Urheberrechtsgesetz, nicht mehr über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Deshalb dürfte die TKG-Novelle das Aus für diese Art der Fernsehversorgung „Marke Eigenbau“ bedeuten. Mieter, die von ihrem Kabelanschluss heute ein professionell gemanagtes Angebot an Programmen, HD-Sendern, Streaming-Plattformen und Internet erwarten, werden ihr kein Auge nachweinen. Hausbesitzern, die eine veraltete, nicht internetfähige Kabelanlage im Haus haben (z. B. mit einer sogenannten „Baumstruktur“), wird es ähnlich ergehen. Immerhin können sie es sich ersparen, die Kabel-Infrastruktur neu zu bauen, und jetzt ins Glasfaser-Zeitalter durchstarten.

Anrecht auf Glasfaser – auch in der WEG

Wer als Hauseigentümer nicht proaktiv handelt und sich um den Glasfaseranschluss seiner Liegenschaften selbst bemüht, könnte früher oder später von den Bewohnern dazu gezwungen werden. Liegt das Haus in einem Glasfaser-Ausbaugebiet und bestellt auch nur ein Bewohner einen Glasfaseranschluss, darf der Vermieter oder Verwalter ihm dies nicht verweigern. Das hatten Gerichte auch bereits in der Vergangenheit festgehalten. Danach müssten auch Wohnungseigentümergemeinschaften den Anschluss ans Glasfasernetz und die dazugehörigen Erdarbeiten dulden. Vor diesem Hintergrund lohnt sich die Überlegung, direkt jede Wohneinheit in einem Aufwasch mit einem Glasfaseranschluss auszustatten, damit nicht immer neue Bauarbeiten im Haus die Geduld der Bewohner auf die Probe stellen.

Mitwirkungspflicht für den Hauseigentümer

Wichtig zu wissen: Der Hauseigentümer ist gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet und darf den Bau des Glasfaseranschlusses nicht behindern. Die neuen gesetzlichen Regelungen, die am 1. Dezember 2021 in Kraft treten, bringen aber nicht nur Pflichten, sondern auch Chancen mit sich. Insbesondere bei der Refinanzierung der Baukosten. Die Möglichkeiten legen wir in der nächsten Ausgabe dar, sie reichen vom kostenlosen Anschluss der Telekom bis hin zum eigenfinanzierten Ausbau mit Kostenumlage auf die Kaltmiete oder Mietnebenkosten. Muss der Mieter also doch die Zeche zahlen? Nicht unbedingt – mehr dazu in der nächsten Ausgabe.

Diese Artikel fanden auch andere Leser interessant

Glasfaser – Der Bund fürs Leben

Warum die Immobilienwirtschaft jetzt Glasfaser liebt

Ein Ruck geht durch die gesamte Immobilienbranche, seit der GdW den Schulterschluss mit der Telekom bekannt gegeben hat: „Glasfaseranschluss kostenlos für Millionen Mieter“ lautete die Schlagzeile – zweifellos spektakulär ist die Bereitschaft der Telekom, alle Gebäude in ihren Ausbaugebieten auf eigene Kosten komplett mit Glasfaser bis in jede Wohnung und jede Gewerbeeinheit zu modernisieren.

Auf die Telekom kann man bauen

Jean-Pascal Roux im Interview

Der Millionen Mieter in Deutschland sollen einen kostenlosen und anbieteroffenen Glasfaseranschluss bis in die Wohnung erhalten: Mit diesem Ziel haben sich der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) und die Telekom auf gemeinsame Positionen und Musterregelungen verständigt. Jean-Pascal Roux, Senior Vice President Vertrieb Fiber Deutschland bei der Telekom erklärt die Details – und warum die gesamte Immobilienwirtschaft vom Schulterschluss profitieren soll.

Glasfaserausbau: Millionen Mieter profitieren

Telekom Podcast – Episode 145

Diese Meldung ließ aufhören: Der GdW und die Telekom wollen den Glasfaserausbau gemeinsam in Deutschland weiter voranbringen. Millionen Mieter freut diese Einigung, da der Verband rund ein Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland stellt.

Fragen und Antworten rund um das Positionspapier Glasfaserausbau Telekom und GdW

Details zur Kooperation

Was bedeutet das Positionspapier konkret? Welche Auswirklungen hat dies? Was ist darin geregelt? Was bedeutet das für die Glasfaserzukunft von Deutschland?